#347 Notwendiger Treppenraum und notweniger Flur - Muss der wirklich brandlastfrei sein? - mit Jörg Ullrich
Shownotes
🔥 Brandlastfrei heißt: Alles Brennbare muss raus? So einfach ist es im notwendigen Treppenraum und im notwendigen Flur eben nicht.
In Folge 347 von „Brandschutz To Go“ von Stephan Wenzel spreche ich mit Dipl.-Ing. (BA) Jörg Ullrich von ULLRICH-Brandschutz über eine Frage, die in der Praxis schnell pauschal beantwortet wird: Welche Brandlasten sind in Rettungswegen tatsächlich zulässig und wie müssen sie bewertet werden?
Jörg zeigt, warum zwischen baulichen Brandlasten und zusätzlichen betrieblichen Brandlasten unterschieden werden muss. Denn selbst Bodenbeläge, Holztüren oder in bestimmten Fällen eine Holztreppe können brennbare Bestandteile sein. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Satz „brandlastfrei“, sondern die konkrete Schutzzielbetrachtung.
🧯 Wir sprechen darüber, warum Rettungswege jederzeit nutzbar bleiben müssen, welche Rolle erforderliche Breiten, Brandentdeckung, organisatorischer Brandschutz und angrenzende Vorschriften spielen und weshalb zum Beispiel ein Drucker im Flur immer individuell bewertet werden sollte.
Die Folge zeigt: Gute Brandschutzplanung lebt von einer sauberen Bewertung des Einzelfalls statt von pauschalen Verboten.
🎧 Jetzt reinhören in Folge 347 von „Brandschutz To Go“ von Stephan Wenzel!
Wie geht ihr mit zusätzlichen Brandlasten in notwendigen Fluren und Treppenräumen um? Schreibt’s in die Kommentare!
Transkript anzeigen
00:00:00: Der notwendige Treppenraum und der notwendige Flur muss da wirklich brandlastfrei sein.
00:00:08: Und wie definiert man überhaupt Brandlast?
00:00:10: Das besprechen wir in der heutigen Interview-Folge mit Jörg Ulrich.
00:00:14: Er kennt sich aus, denn er ist Sachverständiger für Brandschutz.
00:00:22: Herzlich Willkommen im Podcast Brandschutztürgruppe.
00:00:25: Mein Name ist Wenzel Stefan Bälzel.
00:00:27: In der heutigem Interviewfolge habe ich erneut den Jörr Ulrich eingeladen.
00:00:31: Er ist Sachverständiger für Und sein Unternehmen.
00:00:34: Ulrich Brandschutz aus DePoldeswalde hat die schon mal hier.
00:00:38: Wir reden heute über den notwendigen Treppenraum, die notwendigen Flure.
00:00:43: Kennt ihr natürlich!
00:00:44: Die müssen brandlastfrei sein.
00:00:46: und wie definiert man überhaupt die Brandlast?
00:00:48: All das besprechen wir aber erstmal.
00:00:50: herzlich willkommen im Interview lieber Jörg.
00:00:53: Hallo Stefan vielen Dank für die Einladung.
00:00:56: Nimm uns da mal mit.
00:00:57: Notwendige Treppenraume und notwendige Flure – dat haben wir schonmal alle gehört.
00:01:02: Der muss natürlich brandlastfrei sein.
00:01:04: Warum?
00:01:05: Ja, das sind notwendige Treppenraume und notwendige Flure!
00:01:09: Was meinst du dazu?
00:01:11: Ich habe einmal die KI befragt unsere Portale und folgende Definition erhalten in einem notwendigen Treppenraum und notwendigem Flur sind grundsätzlich keine brennbaren Gegenstände im klammern Brandlasten zulässig da dieser als primärer, vertikaler und horizontaler Flucht- und Rettungsweg rauch- und feuerfrei gehalten werden muss.
00:01:41: Das haben wir schon mal gehört?
00:01:44: Das ist in etwa das was wir grundsätzlich kennen und was wir Grundsätzlich meinen zwingend einhalten zu müssen.
00:01:56: Es ist schonmal hört man vielleicht nicht hundert Prozent so Welche Engpässe und welche Freiheiten hat man dabei?
00:02:05: Die Frage ist, muss alles tatsächlich raus oder doch nicht.
00:02:11: Fleisch kommt drauf an.
00:02:14: als kleiner Einleitung möchte ich aufwerfen das wenn wir in die Gebäudeklasse Drei schauen und an die Anforderung tragende Teile notwendiger treppen dass wir hier die Wahl haben zwischen nicht brennbaren Baustoffen oder Feuerhemmenden-Baustoffe.
00:02:36: Feuerhemmt kann also auch eine Holztreppe in der Gebäudeklasse drei sein, die entsprechend ihrem Abbrannverhalten Feuerhemment erfüllt.
00:02:47: Eine Holztrepel!
00:02:49: Wir haben also massiv Brandlast im Treppenraum der Gebäude Klasse Drei.
00:02:56: Wir dürfen in notwendigen Treppenraumräumen auch generell Außer in bestimmten Sonderbauten, Bodenbelege aus mindestens schweren Flammbauern Baustoffen einbringen.
00:03:12: Schweren Flambau ist ein brennbarer Baustof.
00:03:15: heißt in sämtlichen Treppenräumen außer Sonderbauerten dürften per See entsprechend Musterbauordnung und den meisten Landesbauordnung schweren flammbacher Baustöfe als Bodenbeleg verlegt werden.
00:03:33: Im notwendigen Floh haben wir diese Anforderung nicht mal.
00:03:37: Das heißt, wir haben hier gar keine Anforderungen an die Bodenbelege benannt.
00:03:43: Hier dürfen diese erst recht rennbar sein.
00:03:48: Es ist also wichtig dass wir vom Würding her stets von zusätzlichen Brandlasten sprechen.
00:03:58: Also was man reingestellt hat ja?
00:04:02: Wir dürfen rein in nach Barotnungsrecht, in den Notwendigen Treppenraum, in die Notwenden Flur Brandlasten einbringen.
00:04:12: Und das ist barotnungerechtlich erlaubt.
00:04:14: Schau dir zum Beispiel die Holztüren dicht und selbst schließende Türen sind per se.
00:04:22: brenner
00:04:23: Stimmt
00:04:26: Aber Begriffstefinition.
00:04:31: Du hattest gerade schon genau das richtige Wurt benannt.
00:04:35: Wir müssen zum einen erst mal schauen Anwendungsbereich.
00:04:39: Brandlasten und Rettungswegen, hier reden wir von notwendigen Fluren, von notwendigem Treppenräumen und teils auch von Räumen zwischen Treppenräumen um dem Ausgangsfreien.
00:04:50: Wir müssen aber bei betrieblichen Verkehrsbrandlasten darauf achten.
00:04:58: es handelt sich oft um die Menge und die Art der brennbaren Materialien über die Bauprodukte hinausgehen.
00:05:11: Das sind betriebliche Brandlasten.
00:05:15: Bauliche Brandlaste, das sind unsere Bauprodukte.
00:05:20: Das ist zum Beispiel der gerade benannte Bodenbelag.
00:05:25: Die Musterbauordnung hat im Anwendungsbereich und die gilt für bauliche Anlagen Gebäude und Bauprodukte liegt auf Bauprodukten.
00:05:42: Und das können einzelne Baustoffe sein wie zum Beispiel der Fußbodenbelag, es können aber auch Bausätze sein wie die Trockenbauwand, die aus dem Profilen besteht den Trockenbarplatten und den Schrauben, die also zusammengesetzt wird zu einem Baup produkt.
00:06:01: Wichtig?
00:06:03: Die Definitionsbegriff einbauten!
00:06:06: Einbauten werden definiert als mit dem Bauwerk fest verbundene Einrichtungsgegenstände.
00:06:12: Mit dem Bauwerk fest verbunden, das sind Einbauden!
00:06:17: Wenn wir in die Anforderung notwendige Flure, notwendige Treppenräume schauen haben wir drin stehen.
00:06:21: Bekleidung, Putze Dämmstoffe unterdecken und einbautem müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
00:06:30: Noch mal einbauen fest verbunde Einrichtung Gegenstände heißt andere Einrichtungsgegenstände.
00:06:37: Und Möbilar werden gar nicht abgedeckt vom Bauordnungsrecht.
00:06:41: Gar nicht!
00:06:43: Es handelt sich bei diesen ja oft beanstandeten Brandlasten, dann also Nicht- und Bauprodukte – Möbel-Einrichtungskegenstände.
00:06:56: Wir müssen und sollten hier von betrieblichen und Nutzer spezifischen Brandlastens sprechen.
00:07:04: Noch mal bauliche Brandlasts müssen Baupredakte sein.
00:07:10: Jetzt fällt uns natürlich sofort der Paragraf XIV ein.
00:07:16: Bauliche Anlagen sind so anzuobenden zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich ist.
00:07:36: Wir wissen die Schutzzehe bezogenen Brandschutzanforderungen aus den einzelnen Paragrafen sind im Standardbau.
00:07:45: aber abschließend.
00:07:47: Na klar, haben wir weitere Konkretisierungen in der Musterverwaltungsvorschrift oder in Sonderbauforschriften oder oder oder?
00:08:01: Schauen wir dennoch erst mal in dem § thirty-fünf und auch das fällt uns ja immer ein bei den Brandlasten notwendige Treppenräume müssen so angeordnet und ausgebildet sein dass die Nutzung der Notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lang möglich ist.
00:08:21: Man definiert also immer mit dem Paragraf vierzehn oder mit diesem ersten Satz des Paragraph thirty-fünf, das wir die Brandlast nicht einbringen dürfen.
00:08:31: Denn nochmal sie müssen so angeordnet und ausgebildet sein, Zur Gewährleistung durch Schutzziele und zur Sicherstellung der über die notwendigen Treppenführungs- und Rettungswege müssen notwendige Treppenräume in baulichen Anlagen aber ja Wände und Decke haben.
00:08:54: Die ausreichend langen Raumabschließendstandssicherheit heißt, dass der notwendige treppenraum wird definiert über seine Wände oder Decke über die vorhin beschriebenen Einbauten über die Bauprodukte und über den Raumabschluss.
00:09:18: Es findet hier erst mal keine Beschreibung von Edwalten-Pandlasten statt, rein im Beordnungsrecht.
00:09:26: Dasselbe erleben wir im notwendigen Floor auch – auch dort steht drin die Nutzung in Brandfall ausreichend lang möglich ist!
00:09:38: Wir reden aber auch hier von den Anforderungen ausschließlich über den Raumabschluß.
00:09:47: Auch hier finden Weitere Brandlasten keine Beschreibung.
00:09:53: Jetzt könnte man sich fragen, sind denn dadurch aber die Brandlastens von denen wir gerade gesprochen haben?
00:10:01: Heißt die betrieblichen brandlasten, die zusätzlichen brandlasten, sind sie dann nach § thirty-fünf und sechstundreißig also zulässig?
00:10:13: Ein notwendiger Flohr dient der horizontalen Verschließungen von Nutzungsanwälten.
00:10:18: notwendige Flure dient dazu Ausgänge zu erreichen oder bei großen Nutzungseinheiten darin befindliche Aufenthaltsräume mit dem Treppenrahmen zu verbinden.
00:10:29: Das ist also unser Verbindungsgelied, wenn man so möchte.
00:10:35: Weitere Nutzungen können die Definitionen notwendiger Floh aber gefährden.
00:10:40: Zum Beispiel, wenn da eine Lagerung drin ist?
00:10:44: Wir können uns vorstellen... Wenn wir in den notwendigen Floor etwas hineinstellen Dann schränken wir zum einen den Treppenraum ein.
00:10:54: Zum anderen ist die Nutzungsdefinition, horizontale Rettungsweg durch eine derartige Nutzung ja nicht mehr das was er ursprünglich sein sollte.
00:11:12: Auch Einbau von den Empfangsdresen entspricht nicht dem Wesen eines notwendigen Fluores.
00:11:19: immer haben aber wir haben immer noch nie die Frage beantwortet dürfen wir nur Brandlösten reinstellen oder nicht.
00:11:29: Zum Thema Lagern, die Industriebarwischlinie beschreibt uns eine Zeit-Einzeitrahmen von mindestens vierundzwanzig Stunden.
00:11:39: eh das Lagern beginnt heißt ein Abstellen.
00:11:43: über einen kleineren Zeitraum will er per se kein lagen.
00:11:49: auch die THGS-Fünfhundertzehn sieht das ähnlich.
00:11:53: Sie schreibt, wenn die Beförderung nicht innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach der Bereitstellung erfolgt.
00:12:01: Erst dann ist es lahre.
00:12:07: Aufgedeutsch, vierund zwanzig Stunden Standardbau Sonderbau.
00:12:14: Wenn wir einmal hineinschauen Dann werden die Brandlasten nicht unter den baulichen Anforderungen beschrieben.
00:12:25: Aber Wir haben zum Beispiel in der Verkaufsstättenverordnung folgende Definitionen.
00:12:32: In Treppenräumen notwendiger Treppen, in Treppenraum Erweiterung und in notwendigen Fluren dürfen keine Dekorationen vorhanden sein.
00:12:43: In diesen Räumen sind wie auf Ladenstraßen Hauptgängen innerhalb der Nach- und so weiter.
00:12:48: auf vorderlichem Breiten dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
00:12:54: Wir sehen also in der Verkaufsstättenverordnung ist die Definition auf voderlichen Breiten sind Gegenständes benannt.
00:13:04: Auch in der Beherbergungsstättenverordnung steht drin, die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein.
00:13:13: Industriebau-Westinie dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
00:13:20: Auf die Begebbarkeit und Freihaltung der Rettungswede gezielen die meisten Vorschriften also ab – Begebberkeit und Freihaltung der Rrettungswebe.
00:13:31: Aber eben nicht zwingend auf die Brandlast Freiheit!
00:13:37: auf ein Verbot von Bratlasten.
00:13:41: Wir müssen uns also immer überlegen, dürfen pauschale Formulierungen in das Brandschutzkonzept darf?
00:13:53: Ein pauschales Verbot im Brandschutzzonzept?
00:13:56: oder widersprechen wir nicht schon allein der Beschreibung dass zum Beispiel Bodenbelege in notwendem Treppenraum und Flurrennbar sein dürfen?
00:14:10: nochmal Es sind ja also zusätzliche Brandlasten, die wir nochmal über die bereits erlaubten Brandlaste hineinbringen wollen weil sie im Beordnungsrecht scheinbar nicht beschrieben sind.
00:14:27: Ich empfehle aber an der Stelle auch die betroffenen Anforderungen die wir hineinschreiben, die beschränkten den Nutzer für die gesamte Dauer der Nutzung.
00:14:44: schauen, was definieren wir?
00:14:49: und gleichzeitig müssen wir auch überlegen dass wir über die gesamte Dauer der Nutzung auch die gegebenenfalls zusätzlichen Brandlasten hineinbringen.
00:15:02: Wir dürfen also keinen freischreiben Erzeugungen.
00:15:05: Wir müssen die Wechselwirkung in der Gesamtbetrachtung damit müssen wir uns auseinandersetzen Und wir müssen schauen, dass Brandlasten sind im organisatorischen und betrieblichen Teil des Brandschutz Nachweises zu beschreiben.
00:15:22: Natürlich können die das auch in dem Kapitel Notwendiger Floh und Notwendige Treppenraum mit hineinnehmen Aber wir können es eben auch hinten nochmal separat beschreiben.
00:15:36: Wir können auch mal in das Nicht-Bau-Rottenungsrecht hineinschauen Zum Beispiel in die Verordnung zur Verhütung von Bränden.
00:15:45: Da steht drin elektrische Geräte wie Kopiere oder Verkaufsautomaten, Computerarbeitsplätze sind im notwendigen Treppenraum nicht zulässig.
00:15:56: Lagerung leicht in zündbarer Festerstoffe ist nicht zulässig.
00:16:02: Ich glaube das sind wir uns einig grundlegend Aber wichtig.
00:16:06: Das ist kein Bauordnungsrecht.
00:16:09: Die Verordnung Zur Verhüdung von Brandeten ist kein Beordnunsrecht.
00:16:14: Auch die Empfehlungen der Feuerwehr über die AGBF sind kein Bauordnungsgericht.
00:16:23: Natürlich hat die Feuerwehr ganz wichtige Gründe, nämlich der notwendige Flur und der notwendigen Treppenraum ist der Hauptangriffsweg der Feuerwehre.
00:16:37: Und natürlich muss eine Sicherstellung der ausreichenden Breite gewährleistet werden.
00:16:44: Lose Brandlasten stellen eine Einschränkung für die Rettungskräfte dar.
00:16:51: Arbeitsstättenverordnung In der ASR Arztbuhr Punkt drei steht drin Fluchtwege und Notausgänge sind Verkehrswege, die im Arbeitsschutzrecht besonderer Anforderungen sitzen.
00:17:07: Jeder Beschäftigte muss im Brandfall die Möglichkeit haben sich möglich selbstständig in Sicherheit zu bringen.
00:17:14: Fluchtwegen müssen jederzeit benutzbar sein.
00:17:17: Auch hier ist aber keine abschließende Bewertung vorgenommen.
00:17:21: Wir müssen eine Beschreibung, eine Benennung von betrieblichen Brandlasten selbstständig ausbilden und wir müssen die Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die Rahmenbedingungen des Gebäudes darin verarbeiten und daraus Schlüsse ziehen.
00:17:40: was lassen wir zu?
00:17:42: Was lassen wir nicht zu?
00:17:44: wo setzen wir die Anforderung?
00:17:49: Wir haben ja bei dem Sachverhalt der Brandlasten vor allem Angst.
00:17:56: Das nehme ich, da jemand kommt und uns das im Flur mit einem Feuerzeug anzündet!
00:18:05: Das ist zumindest noch meiner Recherche die größte Ans.
00:18:14: Strafgesetzbuch, Paar Kraft, dreihundert sechs.
00:18:18: Brandschiftung Mit einer Freiheitsstrafe vernicht unter einem Jahr wird bestraft, wer ein Gebäude und so weiter usw.
00:18:31: Der Gesetzgeber hat darauf bereits reagiert.
00:18:35: Jetzt wollen wir aber unser Gebäud ja hinreichend sicher ausbilden!
00:18:42: Und natürlich machen wir den Brandschutz nicht für das Gedankengut, dass jemand unseren Brandschuz ähm... aushiebelt zum Beispiel die Brandschutztürme teilt, irgendwas verputten macht, irgendwas anzündet.
00:19:01: Das ist doch nicht Teil des Brandschutznachweises und dagegen können wir uns auch nicht wehren und dagegen kann man keine Anforderungen benennen.
00:19:11: Wir machen Brandschurz für normale Nutzung dafür wenn etwas passiert was nicht durch eine Person oder mehrere Personen explizit und sozusagen herbeigeführt wurde im Sinne von, dass ein Brand gelegt wurde.
00:19:36: Wenn ein Brand aus Versehen entsteht dann sollen die Türen schließen, dann sollen Wände funktionieren, dann soll die Rettungswege so lang als möglich funktionieren.
00:19:48: Ich empfehle also für die Entscheidungshilfe für zusätzliche Brandlasten in Rettungwegen sich immer konkret anzuschauen, wie viele bauliche Rettungswege stehen zur Verfügung.
00:20:06: Können die Rettungspäte innerhalb des Geschosses unabhängig voneinander begangen werden?
00:20:12: Wird zwei notwendige Treppenräume über mehrere Flure oder Räume und Beipässe zu erreichen?
00:20:20: Ist es vielleicht gar nicht so schlimm das in einem oder jeweils beiden notwendigen Treppenraum vereinzelt zusätzliche Brandlasten eingebracht werden, wenn wir zwei voneinander unabhängig bauliche Rettungszwege haben.
00:20:39: Oder haben wir anlagentechnischen Brandschutz, Detektionen Alarmierung?
00:20:45: Haben wir zusätzlichen organisatorischem Brandschurz wie Übungen, Brandschutzoordnungen geregelt Zuständigkeiten und Brandschutshelfer?
00:20:56: Haben Wir Brandlast mit Zündquellen oder haben wir welche ohne Zündkühlen, welches nur zur KNT ist im Rahmen eines Sonderbauteitbestands zu berücksichtigen.
00:21:10: All das sollte gesamtheitlich betrachtet und bewertet werden.
00:21:18: Und ich möchte jetzt im Fazit nicht den Anschein erwecken dass mir Fotokopilgeräte in notwendigem Flur gefallen.
00:21:28: Ich möchte auch nicht, dass dieser erlaubt wird weil die sind ja aus mehrerer Hinsicht Schlecht.
00:21:34: Sie schränken den notwendigen Flur zum einen in der erforderlichen Breite ein, sie stellen eine zusätzliche Brandlast dar und sie sind hochgradig, können sich selbst entzünden durch die ganzen Elektrobau-Teile untergleichen haben eine große, haben großes Verbrauchungspotenzial usw.
00:21:59: Und daneben steht noch die zwei drei vier
00:22:02: Kisten Druckerpapier,
00:22:04: ja.
00:22:05: Und wenn es um Pakisten sind und keine Palette?
00:22:09: Ich empfehle deswegen die Nahtstelle zum betrieblichen Brandschutz muss im Brandschutzzonzept geschlossen werden.
00:22:21: auch ist darauf zu achten dass in der Bauvorlagenverordnung ist es Aufgabe des Brandschuzzonzeptes sich mit Brandlasten ein Rettungswegen zu beschäftigen.
00:22:34: Wichtig!
00:22:40: mit denen kann dann viel besser umgegangen werden, weil es eben schon in der Bauvorlage geregelt und beschrieben ist definiert ist.
00:22:50: Auch sollte darauf geachtet werden ob wir zwingend immer bauchordnungsrechtlich den notwendigen Flo benötigen.
00:22:59: können wir nicht stattdessen durch andere baukonstruktive Ansätze Das Erfordernis eines notwendigen Flures gegebenenfalls nicht schon in der Planungsphase mit herausnehmen?
00:23:12: heißt, wir haben dann nur Flure im Gebäude in der Nutzungseinheit die nicht notwendige Flure sind und können dann ja definitionsgemäß brandlastend zusätzliche Brandlasten einbringen oder anders gesagt.
00:23:31: Wir müssen diese nicht mehr definieren weil es wie in einem normalen Raum eben keine Anforderungen gibt.
00:23:41: Notwendige Flure gar nicht erst hinein plane, natürlich gibt es genug Anforderung beziehungsweise Ausbildung wo es nicht anders geht.
00:23:55: auch sollten wir notwendige Treppenräume nicht unendlich groß machen.
00:24:01: das lädt dazu ein dort Brandlast und zusätzliche Brandlasten hineinzubringen.
00:24:08: Der Nutzer ist ja quasi verleitet in einen großen repräsentativen Treppenraum, gehen auch entsprechend auszustatten.
00:24:21: Schutzziel orientierte Konzepte müssen wir also im Standardbau zur Begrenzung von Brandlasten zwingend ausbilden.
00:24:32: Wichtig mobile Brandlaste regeln sich bei baulichen Anlagen nicht über die materiellen Anforderungen aus dem Bauungsrecht.
00:24:41: sondern über betriebliche organisatorische Vorgaben und sagen wir angrenzend Rechtsvorschriften.
00:24:52: Im Standardbau werden keine Anforderungen bezüglich Brandlasten in den Fluren oder Treppenraum definiert, nochmal Wir reden von Bauprodukten aber Rettungswege müssen so breit wie erforderlich den Personesturm am Ende des Tages natürlich aufnehmen können.
00:25:16: Jede Einschränkung stellt ein Hindernis dar und wir dürfen nicht vergessen, die bestimmungsgemäße Nutzung des Flores- und Treppenraums muss erhalten bleiben.
00:25:31: Unendlich ist dieser Ansatz also nicht sondern wir müssen stets beschreiben, beschränken und individuell auf das jeweilige Bauvorhaben anwenden.
00:25:48: Und Anforderungen benennen.
00:25:55: Sind denn Schränke die an die Wand schrauben?
00:25:57: Dann einbauten?
00:26:00: Nein weil sie sind zwar mit dem Gebäude fest verbunden Aber hier ist tatsächlich gemeint, wenn wir zum Beispiel in der Wand zwischen den Nischen ausbilden.
00:26:17: Also nichts was wir später hineinbringen sondern was bereits Gebäude Kupatur ist.
00:26:28: Hast du noch abschließend irgendeinen Rarschlag-Tipp?
00:26:30: Wenn man sagt Mensch ich weiß nicht was ich machen soll!
00:26:34: Der Drucker ist nur mal da... am häufigsten gesehen und beliebtesten Sachen, weil früher war es ein kleiner Drucker.
00:26:43: Dann ist es eine Druckermaschine geworden mit Einzug- und Verfielfältigung und Scannerfunktionen.
00:26:51: Es hat sich so eingebürgert.
00:26:52: das macht es nicht gut.
00:26:54: Lass uns doch mal den Drucker angucken!
00:26:57: Wir erleben es oft dass noch das Gedanengut besteht, dass der notwendige Flur zu Entrauchung ist.
00:27:05: Die Anforderungen gab es damals im Beordnungsrecht.
00:27:09: Die alten Büroverwaltungsgebäude haben oft am Ende des notwendigen Flures ein Fenster.
00:27:21: Wir lösen das gerne, indem wir sagen verbringt doch den Drucker dahin und dann bilden wir noch eine Wand mit entsprechendem Abschluss aus also ne Wand mit Tür.
00:27:33: Wir bilden da hinten einen Raum aus.
00:27:35: natürlich habt ihr nicht mehr die Belichtung in dem Maße.
00:27:40: Natürlich habt ihr dann den Weg gegebenenfalls länger.
00:27:48: Aber der Drucker steht zumeist nicht ohne Grund im Floh, es ist nämlich kein Platz in den einzelnen Räumen beziehungsweise möchte man das laute Kopiergeräusch nicht haben.
00:27:59: Deswegen vielleicht ans Ende des Notwendigen Flohs verbringen dort nochmal Wand mit Türbaden.
00:28:04: und jetzt passiert folgendes Die Wand ist bei Ordnungsrechtlich die Tür dicht schließend, aber nicht dicht und selbstschließend.
00:28:24: Heißt wir haben in unserem F-threißig abgetrennten Raum ein Loch zwei Quadratmeter was ständig offen stehen kann.
00:28:40: Die Abgrenzung der Brandlast ist also sehr wohl die richtige Strategie in dem Moment.
00:28:50: Aber ob sie funktioniert im E-Fall, weil diese Tür wird immer offen stehen.
00:28:55: Immer!
00:28:58: Und es ist bei Ordnungsrechtlich zulässig dass diese Tür immer offen steht.
00:29:04: Heißt wenn wir keine Alarmierung, keinen Rauch mehr in dem Floor haben und alle arbeiten in ihren einzelnen Zimmern, wird die Brandentdeckung sich verzögern Und der Flunbogegebenenfalls schon mit Rauch und Feuer bei Aufschlag sein.
00:29:30: Und natürlich gäbe es dann die Möglichkeit, dem Handvolllöcher den Brand zu bekämpfen oder die Tür zuzumachen.
00:29:37: aber die Sittenhaftigkeit erschließt sich in dem Moment nicht in Gänze.
00:29:46: Wir sollten also überlegen ob wir dann nicht doch üblich das Baupnungsrecht hinaus so eine Tür ersticht und selbst schließlich ausbildet Oder ob wir doch noch andere Möglichkeiten finden, diesen Drucker zu verbringen.
00:30:05: Das ist aber sehr individuell.
00:30:08: Ja stimmt.
00:30:10: Allein Wand und Tür, zwei Quadratmeter Loch in der Feuerhemdenwand.
00:30:18: F-Nullloch wird das Problem nicht lübsen.
00:30:28: Lieber Jörg ich sage vielen
00:30:29: Dank!
00:30:30: Für eine Expertise zu unserem heutigen Thema.
00:30:33: Notwendiger Treppenraum und die notwendigen Flure müssen die wirklich handlastfrei sein.
00:30:39: Vielen Dank!
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